Reiche UEFA – und die Volunteers?

6. Juni 2008

Um die EM zu „bewältigen“, hat die UEFA für die Austragungsorte in Österreich und der Schweiz 5.000 so genannte Volunteers angeworben. Die dürfen drei Wochen hackeln, und können dafür außer „Emotions“ – so der UEFA-Slogan – nur mit einem Trainingsanzug als Lohn rechnen. Wie aber steht es mit den Einnahmen der UEFA aus der EM 2008?

600 Millionen steuerfrei

Heute, einen Tag vor Beginn der EURO vermeldete der ORF in der ZIB1, die UEFA erwarte einen Reingewinn von 600 Millionen Euro aus dem Fußballfest – steuerfrei. Die Argumentation der UEFA, ohne die 5.000 Volunteers sei die EM nicht organisierbar, ist damit nicht länger haltbar.

Volunteers: Keine Rechte – und was ist mit den Pflichten?

Dazu hält die AK in einer Aussendung fest: „Ein Voluntariat ist kein Arbeitsverhältnis und dementsprechend ist auch keine Arbeitsverpflichtung gegeben.“ Bleibt zu hoffen, die Volunteers wissen und beherzigen das, wenn sich trotz aller „Expect Emotions“-Ankündigungen der UEFA bei ihnen außer Frust und Ärger keine Gefühle einstellen. Die UEFA dagegen geht davon aus, dass die Volunteers als „Botschafter des Turniers“ ihre Arbeit „mit einem Lächeln auf den Lippen“ verrichten. Mehr zur Erwartung der UEFA an die „Volunteers“.

Befristet Beschäftigte – Geld nachrechnen

Auch für die „wirklichen“ Beschäftigten bei der EM, die einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten haben, hat die AK Tipps parat. Unter anderem den, dass mit dem Lohn am Ende der Beschäftigung auch eine Urlaubsersatzleistung bezahlt werden muss. Mehr zu den „AK-Arbeitsrechts-Tipps“.

Überstunden schieben bei der EM

Es ist anzunehmen, dass viele Beschäftigte bei der EM Überstunden leisten werden. Doch auch für dieses „Ausnahmefest“ gilt das Arbeitsrecht. Für die Beschäftigten im Gastgewerbe und bei den privaten Sicherheitsdiensten gilt zum Beispiel eine Normalarbeitszeit von 40 Stunden pro Woche. Was darüber geht muss, zusätzlich zum normalen Stundenlohn, mit einem Zuschlag entlohnt werden. Die Gerwerkschaft vida informiert die Beschäftigten in einem Folder über die „arbeitsrechtlichen Bestimmungen“.

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