Worauf es aufpassen heißt, wenn man/frau noch kurzfristig einen Job rund um die EM annimmt: Für OrdnerInnen bei privaten Sicherheitsdiensten gilt ein Mindestlohn und am Ende muss auch eine Urlaubsersatzleistung bezahlt werden. Werkvertrag oder freier Dienstvertrag darf nicht angeboten werden, es muss auch für befristet Beschäftigte ein regulärer Dienstvertrag sein.
Im Gastgewerbe gilt auch während der EM die 40-Stunden-Woche und die 5-Tage-Woche. Ganz wichtig: Die Arbeitszeit jeden Tag genau aufschreiben, um die Abrechnung dann genau nachprüfen zu können.
Handel: Für die Sonntagsöffnung während der EM gibt es einen eigenen Sonderkollektivvertrag, der unter anderem den Zuschlag für die Sonntagsarbeit genau regelt.
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